Energieökologische Modellstadt Ostritz - St. Marienthal

Referenten: Ingo Walter, Ariane Grotz, Claudia Rose


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Zusammenfassung
1.2 Allgemeine Charakteristik von Ostritz
1.3 Geschichte der Stadt
1.4 Der Beginn der "Energieökologischen Modellstadt Ostritz - St. Marienthal"
1.5

Förderungen

2.

Die ökonomische Grundlage - Das EEG

3. Die verschiedenen Energietechnologien in der EMOS
3.1 Photovoltaik-Projekte
3.2 Nutzung der Windkraft
3.3 Wasserkraft-Projekte
3.4 Biomasse-Projekt
3.4.1 Kraft-Wärme-Kopplung / Blockheizkraftwerk
3.4.2 Das BHKW der EMOS
3.4.3

Pflanzenkläranlage

4.

Ökologische Wohnsiedlung

5. Weitere Komponenten der EMOS
5.1 Kloster St. Marienthal
5.2 Garten der Bibelpflanzen
5.3 Internationales Begegnungszentrum (IBZ)
5.4 Ökologischer Waldbau
5.5 Ökologische Modellschule "Schkola"
5.6

Lehrpfade

6.

Fazit

7. Quellenverzeichnis
8. Literatur und Quellen für den Textteil "Biomasse-Projekte" und "Pflanzenkläranlage"


"Wind der Veränderung"
1. Einleitung

1.1 Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick geben zum kommunalen Bestreben einer kleinen Gemeinde, eine energieautarke Region zu werden. Dieser Beitrag widmet sich insbesondere den rechtlichen Aspekten, die bestimmte Projekte erst möglich und wirtschaftlich durchführbar gemacht haben. Der Autor sieht es als primäres Ziel der Arbeit, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie durch kommunales Engagement Multiplikatoreneffekte in der Bevölkerung erreicht werden können, wie Gemeinden auch in finanziell und strukturell schwieriger Lage sich durch Nutzung regenerativer Energien neue Perspektiven geben können. Der Anspruch, eine energieautarke Region zu werden, ist als Ziel zu sehen auf einem langen Weg, bei dem sich Wirtschaftskreisläufe wieder mehr auf regionaler Ebene schließen. Eben dies ist auch ein Anspruch einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Mit der Stärkung der Region erhofft sich die Kommune, die Abwanderung der Menschen in die westlichen Bundesländer zu stoppen und den Trend langfristig sogar umzukehren.


Luftaufnahme von Ostritz
Abb. 1
Luftaufnahme von Ostritz
Quelle: www.ostritz.de

1.2 Allgemeine Charakteristik von Ostritz

Die Stadt Ostritz ist am äußersten östlichen Rand Deutschlands gelegen. Es befindet sich im Drei-Länder-Eck des Bundeslandes Sachsen und grenzt unmittelbar an die östlichen Nachbarländer Polen und Tschechien. Administrativ ist es dem Regierungsbezirk Dresden und dem Landkreis Löbau-Zittau zugeordnet.

Die geographischen Koordinaten betragen: 51° 0' 53" nördliche Breite und 14° 55' 56" östliche Länge. Es ist 207 m über dem Meeresspiegel gelegen.
Ostritz erstreckt sich auf einer Fläche von 23,39 km2, der Ortsteil Leuba nimmt davon 7,1 km2 ein. Im Dezember 2005 gab es in Ostritz 2.915 Einwohner. Die Bevölkerungsdichte beträgt somit ca. 125 Einwohner/km2.

Die in der benachbarten Stadt Görlitz existierende Wetterstation weist für die Messperiode von 1961-1990 für diese Region eine durchschnittliche Niederschlagsmenge von 654 mm pro Jahr (vgl.: durchschnittlich in Deutschland: 770 mm pro Jahr) sowie eine Durchschnittstemperatur von 8,2 ° C. aus.


Geographische Einordnung von Ostritz in Deutschland
Abb. 4
Geographische Einordnung von Ostritz in Deutschland
Quelle: www.magicmaps.de

Geographische Einordnung von Ostritz im Bundesland Sachsen
Abb. 3
Geographische Einordnung von Ostritz im Bundesland Sachsen
Quelle: www.magicmaps.de

1.3 Geschichte der Stadt

Die geschichtlichen Wurzeln der Stadt Ostritz reichen bis ins 6. Jh. zurück, wo an einem Nebenarm der Neiße die erste Ansiedlung von Lehmhütten ein kleines slawisches Dorf bildete. Die damalige Dorfsiedlung "Ostros" gehörte damals zum Weichbild, dem ausgedehnten Siedlungsbereich von Zittau. Um 1230 wird die Herrschaft Ostritz an die Burggrafen von Dohna gegeben.
Die Stadt Ostritz wurde nördlich des Dorfes Ostritz gebaut, sodass die Landstrasse von Zittau nach Görlitz nun durch sie hindurchführte. Die heutige Altstadt ist die damalige Siedlung Ostritz.

Von großer Bedeutung für die gesamte Entwicklung des Ortes ist im Jahre 1234 die Gründung des Zisterzienserinnenklosters St. Marienthal durch Adelheid, die Tochter des Burggrafen Otto I. von Dohna.

Obwohl Ostritz unter der Herrschaft des Klosters stand und eine kaiserliche Urkunde besaß (1357), genoss es nicht die Privilegien und Rechte einer königlichen Stadt, wie z.B. die Nachbarstädte Görlitz oder Zittau. In Ostritz fehlten Stadtmauer, Rathaus, Stadttore usw. So machten sich die Ostritzer selbst daran, diese Bauwerke zu errichten, und somit seinen Status zu verändern. Dies missfiel den Zittauern, sodass sie Truppen entsandten, um die laufenden Arbeiten zu beenden und das Erbaute zu zerstören. Die Ostritzer ließen sich nicht einschüchtern und insbesondere die Äbtissin Agnes von Grißlau widersetzte sich den einfallenden Truppen vehement. Obwohl die Zerstörung des Rathauses, der bereits erbauten Stadtmauer usw. hingenommen werden mussten, wurden die Zittauer jedoch verpflichtet, kleinere Schäden (Brot- und Fleischbänke) zu beheben. Ostritz wurden weitere Bestrebungen dieser Art untersagt.
Der Wichtigkeit dieses Ereignisses wird nach wie vor Rechnung getragen: das Stadtwappen von Ostritz stellt eine Äbtissin unter einem Torbogen mit Türmen dar. Dies soll für alle sichtbar die guten Beziehungen zwischen Stadt und Kirche symbolisieren.

Mit der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jh. wurde 1875 die Eisenbahnstrecke zwischen Zittau und Görlitz gebaut.
In Ostritz ist die Textilindustrie dominierend. In den 80er Jahren des 19. Jh. nehmen die Oberlausitzer Jutespinnerei, die Seidenweberei, die Mechanische Weberei und die Lederfabrik Sohre ihre Arbeit auf.

Schon im letzten Jahr des 19. Jahrhunderts gab es weitestgehend Straßen- sowie teilweise Wohnhausbeleuchtung.
1906 wird die erste Wasserkraftanlage in Betrieb genommen, um den Ort mit Elektrizität zu versorgen.

1910 errichtet das Kloster ein eigenes Elektrizitätswerk.
Nach dem Krieg werden 1949 die Betriebe in der DDR verstaatlicht. Die Bauern und die gesamte Landwirtschaft werden ab 1961 in LPGs organisiert.


Historische Ansicht
Abb. 5
Historische Ansicht
Quelle: www.ostritz.de

Markt und Schmidtstr. elektrische Beleuchtung seit 1899
Abb. 6
Markt und Schmidtstr. elektrische Beleuchtung seit 1899
Quelle: www.google.de

Wappen von Ostritz
Abb. 7
Wappen von Ostritz
Quelle: www.bpb.de/veranstaltungen/

1.4 Der Beginn der "Energieökologischen Modellstadt Ostritz - St. Marienthal"

Nach den politischen Umbrüchen Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre ändert sich die gesamte wirtschaftliche Lage der Region grundlegend. Die für Ostritz typischen Industriebetriebe werden geschlossen, es gibt rund 450 Arbeitslose - nicht unerheblich bei der geringen Einwohnerzahl.
Die Region war geprägt vom Braunkohletagebau. Damit einher gingen Zerstörung der Natur und Umweltverschmutzung. Nach der Wende kam das Ende für den großindustriellen Abbau von Kohle zwischen Ostritz und dem weiter nördlich gelegenen Görlitz. Das ehemalige Abbaugebiet, welches sich bis an den Grenzfluss Neiße erstreckt, ist noch gut in Abb. 8 zu erkennen. Schließlich wurde das zugehörige Großkraftwerk Hagenwerder 1997 gänzlich stillgelegt.

Direkt oder indirekt hatten schon viele Leute der Region mit dem Thema "Energie" zu tun. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Kohlekraftwerke Hagenwerder (max. Leistung: 900MW) und Hirschfelde (max. 330 MW), welche jedoch schon 1997 bzw. 1992 stillgelegt werden. Diese Kraftwerke hatten auch überregionale Bedeutung. Als das Kraftwerk noch 10 Prozent des Strombedarfs der DDR deckte arbeiteten 6000 Menschen.
(Quelle: www.bpb.de/veranstaltungen)

Rathaus Ostritz
Abb. 8
Rathaus Ostritz

Grenzlage der Stadt Ostritz
Abb. 9
Grenzlage der Stadt Ostritz
Quelle: www.google.de

Energieökologische Modellstadt
Ostritz - St. Marienthal

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Zusammenfassung
1.2 Allgemeine Charakteristik
1.3 Geschichte der Stadt
1.4 Der Beginn
1.5 Förderungen
2. Das EEG
3. Die verschiedenen Energietechnologien
3.1 Photovoltaik-Projekte
3.2 Nutzung der Windkraft
3.3 Wasserkraft-Projekte
3.4 Biomasse-Projekt
3.4.1 Kraft-Wärme-Kopplung
Blockheizkraftwerk
3.4.2 Das BHKW der EMOS
3.4.3 Pflanzenkläranlage
4. Ökologische Wohnsiedlung
5. Weitere Komponenten der EMOS
5.1 Kloster St. Marienthal
5.2 Garten der Bibelpflanzen
5.3 Internationales Begegnungszentrum
5.4 Ökologischer Waldbau
5.5 Ökologische Modellschule "Schkola"
5.6 Lehrpfade
6. Fazit
7. Quellenverzeichnis
8. Literatur und Quellen
Durch die Braunkohle verarbeitenden Kraftwerke (auf der polnischen Seite gab es das Braunkohle-Großkraftwerk Turow) sowie durch die mit Abwässern der Textilindustrie belastete Neiße lag eine relativ hohe Umweltbelastung vor.

"Auch wenn viele Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben, so wünscht sich doch keiner die Zeit zurück, in der Tagebau und Kraftwerk die Heimat zerstörten."
(Quelle: Aussage von Herrn Salditt, Leiter des Internationalen Begegnungszentrums Ostritz - St.Marienthal im Telefongespräch vom 22. Juni 2006)

Auch der Klosterkonvent muss umdenken und sich neu orientieren. St. Marienthal gibt die Landwirtschaft auf und verpachtet das Land. In den Klosterräumlichkeiten wird 1992 das Internationale Begegnungszentrum gegründet.

Durch das Kloster, welches 1952 als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" durch die DDR-Regierung anerkannt wurde, sowie die zwei vorhandenen Kirchen hatte Ostritz seit jeher einen besonderen Status. Die kirchliche Prägung spiegelte sich auch im gesellschaftlichen Leben wider. Es gab weniger Konflikte mit den ausländischen Nachbarn, Kontakte und Freundschaften wurden auch nach der Wende gepflegt und vertieft .wurde, sowie die zwei vorhandenen Kirchen hatte Ostritz seit jeher einen besonderen Status. Die kirchliche Prägung spiegelte sich auch im gesellschaftlichen Leben wider. Es gab weniger Konflikte mit den ausländischen Nachbarn, Kontakte und Freundschaften wurden auch nach der Wende gepflegt und vertieft.

Die Offenheit, Bereitschaft und das Interesse der Bevölkerung fand nun in der neuen politischen und wirtschaftlichen Situation ihren Ausdruck darin, dass sich interessierte Bürger aus Vereinen, der Kirche, allgemein der Bevölkerung zusammensetzten, um Auswege aus der schwierigen Situation zu finden.

Das Gesamtprojekt "Energieökologische Modellstadt Ostritz - St. Marienthal" (EMOS) startete unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Niedergang der Landwirtschaft und dem Rückbau traditioneller Industriezweige. Die Krise soll als Chance für einen Wandel begriffen werden. Ebenso wie die Stadt Ostritz hat das nahe gelegene Kloster St. Marienthal ein großes Interesse an einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Neuorientierung.

Mit der Abkehr von der traditionellen Ressource Braunkohle besinnt man sich auf die natürlich vorhandenen Ressourcen aus der Kraft der Sonne, die beständig aus der Tschechischen Republik wehenden südlichen Winde, den Wald des Klosters St. Marienthal und die Wasserkraft der Lausitzer Neiße, dem Grenzfluss, an dem sich der Ort, wie in Abb. zu erkennen, entlang streckt.
Die Kommune hat sich sukzessiv der Nutzung dieser natürlichen Ressourcen gewidmet: 1996 wurden erste Solaranlagen installiert, 1998 wurde ein Biomasse-Heizkraftwerk in Betrieb genommen und ein kleiner Windpark ging ans Netz, 1999 wurden Wasserkraftanlagen reaktiviert, 2005 ist eine Biogas-Anlage in Betrieb gegangen und eine ökologische Modell-Siedlung ist geplant. Mit dem Ausbau der nachhaltigen Wirtschaftsweise wird eine Kohlendioxid-neutrale, respektive -freie Energieerzeugung angestrebt. Ihre Projekte vermarktet die Stadt aktiv, um ihr Image einer energieökologischen Modellstadt einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Man erhofft sich einerseits Multiplikatoren-Effekte unter den Bürgern der Region, als auch eine Erhöhung der Attraktivität für Touristen, denen in Führungen zu den Projekten deren Funktion und Potenzial erläutert werden.


Impulse von außen

Im Jahre 1992 findet in Rio de Janeiro die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung statt, auf welcher als zentrales Ergebnis die Maßnahmen zur Agenda 21 verfasst und beschlossen werden. Diese dienen nun als Aufhänger für die angestrebten Umgestaltungsprozesse.

Durch den Niedergang der Großkraftwerke sieht man die bestehenden Potenziale, aus den vorhandenen natürlichen Ressourcen der Sonne, den beständigen Südwinden, der Wasserkraft der Neiße, sowie der Biomasse des Klosterwaldes die Energiegewinnung der Stadt zu gewährleisten.
Durch die interessierte. aufgeschlossene Bevölkerung werden Ideen und Ziele entwickelt, die in mehrfachen Bürgertagungen diskutiert und in Angriff genommen werden. Es entsteht die AG "Energieökologische Modellstadt Ostritz".

Zu diesen Aktivitäten kommt 1992 die Gründung der öffentlichen Stiftung bürgerlichen Rechts "Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal" zur Unterstützung und Erhaltung des Klosters.

Dieses offensichtlich außergewöhnlich große Bürgerengagement wird durch die Bewilligung der Finanzmittel zur Umsetzung des Projekts "Energieökologische Modellstadt Ostritz - St. Marienthal" (EMOS) durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) honoriert.

Mit den gezahlten 12 Mio. Euro werden nun das Biomasseheizkraftwerk mit Fernleitungen, welches mit Holzkesselanlagen sowie einem pflanzenölbetriebenen Blockheizkraftwerk ausgestattet ist, Photovoltaikanlagen auf Dächern, die zwei Staustufen der Neiße sowie eine Pflanzenkläranlage finanziert.


Symbol der EMOS
Abb. 10
Symbol der EMOS
Quelle: www.ostritz.de

1.5 Förderungen

Die Stadt hat es verstanden, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) für ihre Modell-Projekte zu gewinnen. Die DBU ist eine der größten Stiftungen in Europa und fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Im Jahr 1989 hatte das Bundeskabinett beschlossen, den Erlös aus dem Verkauf der bundeseigenen Salzgitter AG als Stiftungskapital für eine Umweltstiftung zu nutzen. (Quelle: www.dbu.de)

Die Pfeilertechnologien sind Wasserkraft, Wind- und Sonnenenergie und die nachwachsenden Rohstoffe Holz und Pflanzenöl aus der Region.
In Ostritz wurde mit den Mitteln der DBU eine Photovoltaik- und eine Solarthermie-Anlage auf dem Feuerwehrgerätehaus realisiert. Die Bundesstiftung ermöglichte die Entwurfsplanung und anschließende Reaktivierung der Wasserkraftanlage im Klosterstift St. Marienthal. Weitere Gelder der Stiftung flossen in eine kleine Photovoltaik-Anlage in der katholischen Pfarrei und in ein 28 kWpeak - Projekt auf dem Pater-Kolbe-Hof.
In Abbildung 13 ist eine Reliefdarstellung von Ostritz zu sehen, in der die Lage der einzelnen Komponenten der Energieökologischen Modellstadt eingezeichnet ist.

Im Folgenden sollen die einzelnen Komponenten der EMOS dargestellt werden. Darüber hinaus werden die rechtlichen und ökonomischen Instrumente erläutert, die die Voraussetzung für die Umsetzung dieses neuartigen Konzepts darstellen.

Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Abb. 11
Logo der Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Quelle: www.dbu.de

Das Konzept der EMOS
Energieökologische Modellstadt
Ostritz - St. Marienthal

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Zusammenfassung
1.2 Allgemeine Charakteristik
1.3 Geschichte der Stadt
1.4 Der Beginn
1.5 Förderungen
2. Das EEG
3. Die verschiedenen Energietechnologien
3.1 Photovoltaik-Projekte
3.2 Nutzung der Windkraft
3.3 Wasserkraft-Projekte
3.4 Biomasse-Projekt
3.4.1 Kraft-Wärme-Kopplung
Blockheizkraftwerk
3.4.2 Das BHKW der EMOS
3.4.3 Pflanzenkläranlage
4. Ökologische Wohnsiedlung
5. Weitere Komponenten der EMOS
5.1 Kloster St. Marienthal
5.2 Garten der Bibelpflanzen
5.3 Internationales Begegnungszentrum
5.4 Ökologischer Waldbau
5.5 Ökologische Modellschule "Schkola"
5.6 Lehrpfade
6. Fazit
7. Quellenverzeichnis
8. Literatur und Quellen
Abb. 12
Das Konzept der EMOS
Quelle: www.dbu.de

Nutzbare Energiequellen der EMOS
Abb. 13
Nutzbare Energiequellen der EMOS
Quelle: ppp - Ostritz

2. Die ökonomische Grundlage - Das EEG

Ein wichtiges Instrument zum wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen hat der Gesetzgeber mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2004 geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Novellierung des im Jahr 2000 eingeführten EEG - dem Nachfolger des Stromeinspeisegesetzes von 1991.

Grundgedanken des EEG sind die Zahlung eines festen Vergütungssatzes für den erzeugten Strom. Die Höhe der Vergütung orientiert sich dabei an den Erzeugungskosten, um dem Betreiber einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Die Vergütung für neu in Betrieb gehende Anlage unterliegt einer jährlichen Degression. Damit soll der Markt der Anlagentechnik für erneuerbare Energien einerseits aufgebaut werden. Gleichzeitig soll den Anlagenbauern Anreiz gegeben werden, die durch Skalierungseffekte - also Effizienzsteigerung durch größere Produktionsmengen - möglichen Kostensenkungen in der Herstellung auch an die Endkunden weiter zu geben. Weiterhin wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den Betreiber einer Anlage der erneuerbaren Energien an das Netz anzuschließen. Die Aufnahme regenerativ erzeugten Stroms hat Priorität vor konventionell erzeugtem Strom. Für die unterschiedliche finanzielle Belastung der Netzbetreiber, beispielsweise durch Aufnahme von Windstrom in den einzelnen deutschen Ländern wurde im EEG eine bundesweite Ausgleichsregelung festgelegt. Damit wird die Wettbewerbssituation der einzelnen Netzbetreiber durch die erneuerbaren Energien nicht tangiert.

Für die Förderung von Anlagen zur Bereitstellung regenerativ erzeugter thermischer Energie, also Solarkollektoranlagen stellt die Bundesregierung Haushaltsmittel bereit, die entsprechend der Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben werden. Für die Solarthermie-Anlage auf dem Feuerwehrgerätehaus flossen entsprechende Gelder von BAFA und DBU.
Der entscheidende Nachteil dieses Förderinstruments ist, das es dem potenziellen Investor keine Sicherheit bietet, wirklich von den Fördermitteln zu profitieren. Da es sich um Haushaltsmittel handelt können diese jederzeit durch eine Haushaltssperre gestoppt werden. Es kann bei entsprechend großer Nachfrage zu auch zu Kürzungen der Fördersätze kommen oder der Fördertopf kann auch schneller als prognostiziert ausgeschöpft werden. Darüber bieten solche Fördermittel im Gegensatz zur Einspeisevergütung des EEG dem Betreiber keinen Anreiz, seine Anlage über einen langen Zeitraum zu warten und zu betreiben, da er nur beim Erwerb, nicht aber während der Betriebszeit gefördert wird.

Zuschüsse für Solaranlagen (Stand: 22. Juni 2006):

Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: 70,20 €/m² je angefangener m² Kollektorfläche

Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung: 54,60 €/m² je angefangener m² Kollektorfläche
(Quelle: www.solarserver.de/marktanreizprogramm.html)

EEG-Vergütungspflicht für:
  • Wasserkraft
  • Windkraft
  • Solare Strahlungsenergie
  • Geothermie
  • Deponie-, Klär-, und Grubengas
  • Biomasse

EEG-Kosten:
  • Mehrkosten: 2,6 Mrd. € (0,44 €/kWh)
  • Vermiedene externe Kosten: 0,9 Mrd. € (0,16 €/kWh)
  • Effektive Mehrkosten: 0,28 €/kWh
(Quelle: Wikipedia am 22. Juni 2006
http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz)


Vergütungssätze nach EEG für die Verstromung von Biogas und Biomasse in KWK- Anlagen
Abb. 14
Vergütungssätze nach EEG für die Verstromung von Biogas und Biomasse in KWK- Anlagen
Quelle: BINE 2006, S. 20
Auf Grund der im EEG vorgesehenen jährlichen Degression der Einspeisevergütung von 5% für neu in Betrieb gehende Anlagen ergibt sich für die 2003 auf der katholischen Pfarrei errichtete Anlage eine garantierte Einspeisevergütung von 45,7 Cent/kWh für 20 Jahre zuzüglich dem Jahr der Errichtung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2004 auch novelliert, weil der im Gesetz bisher vorgesehene "Deckel" von 350 MW für die Nutzung des Sonderkreditprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "100.000-Dächer-Programm" ausgeschöpft war. Weitere Gelder für zinsvergünstigte Kredite standen nicht mehr zur Verfügung. Für Investoren ohne ausreichendes Eigenkapital kam nunmehr nur der freie Kapitalmarkt für die Finanzierung in Betracht. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und die Vergütungssätze für Einspeisung von Strom aus Photovoltaik entsprechend nach oben angepasst.
Die Höhe der Degression blieb davon unberührt wie der Vergütungssatz für Freiflächenanlagen. Die Degression für letztere wurde sogar noch angehoben auf 6,5%. Damit soll einer möglichen Flächenversiegelung durch PV-Großanlagen entgegengewirkt werden. [6]
(Quelle: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vom 21. Juli 2004, http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1918.pdf)

Durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage werden auch private Investoren zu Kleinunternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sie können Sich die für die Anlage entrichtete Mehrwertsteuer vom Fiskus zurückerstatten lassen und erheben zukünftig Mehrwertsteuer auf das von dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) zu zahlende Entgelt. Es gibt jedoch auch verschiedene rechtliche Probleme, mit denen gerade private Investoren trotz eindeutiger Rechtslage immer wieder konfrontiert werden: Immer wieder kommt es vor, dass der VNB en Anschluss der Anlage verweigert.

Das ist reine Verzögerungstaktik, denn er ist dem Gesetz nach verpflichtet, die Anlage an sein Netz anzuschließen. Häufig begründet der Netzbetreiber dann noch seine Weigerung mit einer Netzüberlastung durch die Photovoltaik-Anlage. Das ist immer noch unzulässig, denn nach §4 EEG sind sie verpflichtet, die Anlage unverzüglich und vorrangig an das Netz anzuschließen und den Strom vorrangig abzunehmen. Da es schwierig ist, dem VNB nachzuweisen, dass sein Netz durch die PV-Anlage nicht überlastet wird, sollte man dem Netzbetreiber anbieten, eine Trennvorrichtung bei Überlastung des Netzes in seine Anlage einzubauen.
Regelmäßig bauen die Versorgungsnetzbetreiber ihre eigenen Zähler für die Messung der elektrischen Energie ein.
Das ist in der Regel auch akzeptabel, wenn dieser kostenfrei oder zu einem angemessenen Mietpreis zur Verfügung gestellt wird. Nicht zulässig ist dies jedoch, wenn unangemessene Kosten von 30 oder 40 € entstehen. Damit sollte man sich nicht abfinden, nach §448 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist allein der Verkäufer einer Sache für das Messen und Wägen zuständig. Das heißt, er ist für die Stellung und Unterhaltung des Zählers zuständig.

Auch sollte sich ein jeder Anlagenbetreiber weigern, nur einmal im Jahr eine Vergütung für das Kalenderjahr zu erhalten. Die Vergütungspflicht im EEG beinhaltet zeitnahe Abschläge auf die Jahresrechnung, die der Netzbetreiber auch ohne Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zu zahlen hat, denn durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht ein sogenanntes gesetzliches Schuldverhältnis.


§11 EEG:

Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie
(Inbetriebnahme 2004)

I Grundvergütung: 45,7Ct/kWh
Degression für I 6,5%

II Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden:
II a (bis 30kW):
57,4Ct/kWh
II b (ab 30kW bis 100kW):
54,6Ct/kWh
II c (ab 100kW):
54,0Ct/kWh
Degression für II 5,0%

III Bonusvergütung 5Ct/kWh für Anlagen, die nicht auf dem Dach, aber wesentlicher Bestandteil des Gebäudes (Fassadenanlagen)
Degression für III 0,0%

Beispiel:
Netzanschluss einer Anlage nach II a im Jahr 2006: 51,8Ct/kWh bis einschließlich 31.12.2026
(Quelle: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vom 21. Juli 2004, http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1918.pdf)


Energieökologische Modellstadt
Ostritz - St. Marienthal

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Zusammenfassung
1.2 Allgemeine Charakteristik
1.3 Geschichte der Stadt
1.4 Der Beginn
1.5 Förderungen
2. Das EEG
3. Die verschiedenen Energietechnologien
3.1 Photovoltaik-Projekte
3.2 Nutzung der Windkraft
3.3 Wasserkraft-Projekte
3.4 Biomasse-Projekt
3.4.1 Kraft-Wärme-Kopplung
Blockheizkraftwerk
3.4.2 Das BHKW der EMOS
3.4.3 Pflanzenkläranlage
4. Ökologische Wohnsiedlung
5. Weitere Komponenten der EMOS
5.1 Kloster St. Marienthal
5.2 Garten der Bibelpflanzen
5.3 Internationales Begegnungszentrum
5.4 Ökologischer Waldbau
5.5 Ökologische Modellschule "Schkola"
5.6 Lehrpfade
6. Fazit
7. Quellenverzeichnis
8. Literatur und Quellen