Abwasser

Referenten:   Markus Bondzio, Thomas Emslander, Jenny Katholy, Sebastian Krüger,
Achille Simo
 
3. Vorschläge zur Lösung der Abwasserfrage

An Ideen und Initiativen zur Lösung der Abwasserfrage hat es bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht gefehlt.
Maßgeblich für die Entwicklung des Berliner Abwassersystems sind die von den folgenden Ingenieuren formulierten und ausgearbeiteten Vorschläge.


3.1 Entwässerungsentwurf von Dr. Crelle

Bereits im Jahre 1842 hielt der Oberbaurat Dr. Crelle einen Vortrag an der Akademie der Wissenschaften in dem er forderte, dass mit dem Bau von Wasserleitung auch die Anlage unterirdischer Entwässerungskanäle sowie die Beseitigung der offenen Rinnsteine notwendig werde. Er plädierte für ein einheitliches System von Abzugskanälen in 2,5 bis 3 m Tiefe. In Folge der flachen Lage und der Größe der Stadt müsse das Abwasser durch elf Pumpwerke maschinell gehoben werden, um es in die Spree oder den Landwehrgraben zu leiten. Der Vortrag fand wenig Beachtung, obwohl er noch im gleichen Jahr gedruckt erschien.

Inhaltsverzeichnis

  1.   Einleitung
  2.   Historischer Hintergrund
in Europa/Berlin
  3.   Vorschläge zur Lösung
der Abwasserfrage
  4.   Die Radialsysteme
  5.   Das Berliner Kanalsystem
  6.   Das Berliner Abwassersysteme
im Schema
  7.   Klärwerk Ruhleben
  8.   Systemanalyse
  9.   Fazit
10.   Quellen
Crelleplan 1842 Abb. 4
Crelleplan 1842

Quelle: H. Tepasse, Stadttechnik im Städtebau

Crelles Pläne unterscheiden sich von den bisherigen Vorschlägen in folgenden wesentlichen Merkmalen:

  • die konstruktiv, technischen Details sowie die Kostenberechnungen zeugten von einer fortgeschritteneren Planungsreife
  • die Aufteilung der Stadt in Entwässerungszonen erfolgte erstmals nach topographischen Merkmalen und natürlichen Hindernissen innerhalb der Stadt Berlin
  • erstmals richtete sich die Kanalverlegung nicht nach dem geringen in Berlin zur Verfügung stehenden Gefälle zwischen Leitungsanfang und -ende an den Ufern der Flussläufe
  • Crelle sah ausreichende Erdüberdeckung vor und plante begehbare Kanalquerschnitte und ein strömungstechnisch notwendiges Gefälle; dass dadurch wesentlich tiefer als der mittlere Spreewasserstand ankommende Abwasser wurde durch dampfbetriebene Pumpwerke gehoben

Crelle war darüber hinaus davon überzeugt, dass die Stadtreinigung eine kommunale Aufgabe sei. Wenn aber derartige Projekte aus Geldmangel scheitern sollten, wäre gegen die Zuhilfenahme einer Aktien-Unternehmung nichts einzuwenden.
Nach genauer Lektüre des Entwurfes sind große Ähnlichkeiten mit der etwa 30 Jahre späteren Planung von James Hobrecht festzustellen.


3.2 Entwässerungsentwurf von Wiebe

Aufgrund der eskalierenden unhygienischen Verhältnisse und der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung beauftragte der zuständige Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Von der Heydt im Juni 1860 den Baurat Eduard Wiebe, einen Entwässerungsplan für Berlin auszuarbeiten.

Abb. 5
Wiebeplan 1861

Quelle: H. Tepasse, Stadttechnik im Städtebau

Wiebeplan 1861

Zunächst wurde, um Erfahrungen zu sammeln, eine Studienreise angeordnet. Die Reisegesellschaft bestand neben Wiebe aus dem mit der Ausarbeitung des Bebauungsplan zur Stadterweiterung beschäftigten Baumeister James Hobrecht und dem mit dem Maschinenwesen vertrauten Zivil-Ingenieur Ludwig Alexander Veit-Meyer.

Die Studienreise dauerte vom 21. August bis zum 10. November 1860 und führte neben den Metropolen Hamburg, Paris und London auch in die kleineren englischen Städte Carlisle und Leicester. Die Kommission, insbesondere jedoch ihr Leiter, Baurat Wiebe, brachte eine Fülle von Unterlagen und eigenen Aufzeichnungen mit, deren Auswertung eine ungeheure Arbeit darstellte.

In der, gemessen an Umfang und Komplexität der Aufgabe, enorm kurzen Zeit von nur elf Monaten legte Wiebe ein vollständiges Projekt "Über die Reinigung und Entwässerung der Stadt Berlin" vor.

Der kurz gehaltenen Einleitung lagen Übersichtspläne der Kanalisation großer europäischer Städte sowie Detailzeichnungen komplizierter Bauwerke mit genauer Vermessung bei. Der Hauptteil bestand aus einem bereits vollständig durchgearbeiteten, ausführungsreifen Projekt für die Stadt Berlin in ihrer damaligen Ausdehnung. Nach diesem Entwurf sollten alle bereits bebauten und alle potentiell bebaubaren Flächen mit einem einheitlichen, ineinander und höhenmäßig aufeinander abgestimmten Kanalsystem versehen werden.

Es war geplant, das gesamte Stadtgebiet durch zwei große Haupt-Sammelkanäle beiderseits der Spree mit mehr als 50 Zweigkanälen im Abstand von 0,5 bis 1,0 km flächendeckend zu erschließen. All diese Kanäle sollten an der Spree oder ihren Seitenarmen beginnen. Sie waren höhenmäßig so projektiert, dass Überschüsse, Spültüren und ähnliche Einrichtungen Flusswasser durch das natürliches Gefälle in die Kanäle eingeleitet werden konnten, um diese dauernd oder zeitweise zu spülen. Für die Hauptsammel- und die Zweigkanäle hat Wiebe die geodätischen Höhen, Gefälleverhältnisse, Überdeckung (Tiefenlage im Gelände) und die Nennweitenwechsel genau angegeben.

Außerdem hat er für den Norden und Osten des Stadtgebietes so genannte hoch liegende Kanäle vorgesehen, für die wegen des stärkeren Gefälles eine Spülung nicht erforderlich gewesen wäre. Für all diese Kanäle waren die Regelprofile festgelegt und zu Kalkulationszwecken wurden Massenermittlungen für Erdarbeiten, Beton und Mauerwerk sowie Pflasterarbeiten durchgeführt. Für die Ableitung des Abwassers war vorgesehen, die beiden Hauptsammelkanäle in einer westlich von Moabit zu errichtenden Pumpstation zusammenzuführen. Von dort sollte das Abwasser nach einem Absetzvorgang durch einen unterirdischen 2,33 km langen Kanal unterhalb der Brücke der Berlin-Hamburger Eisenbahn nördlich von Charlottenburg in die Spree fließen zu lassen.

Nach dem Bekanntwerden des Wiebeschen Entwurfs setzte ein heftiger Streit unter Fachleuten ein. Als erster veröffentlichte der Volkswirtschaftler Roeder eine kritische Druckschrift, dann machte der Stadtbaurat Spott auf Schwierigkeiten beim Bau der tief liegenden Kanäle aufmerksam, wodurch Einsturzgefahr für die anliegenden Häuser bestünde. Auch würde mindestens das Dreifache der von Wiebe angesetzten 13 Millionen Mark Baukosten benötigt werden, gab er zu bedenken.

Wiebe

Abb. 6
Wiebe

Quelle: H. Tepasse, Stadttechnik im Städtebau
Wiebeplan
Abb. 7
Wiebeplan

Quelle: H. Tepasse, Stadttechnik im Städtebau

Am 25. Mai 1865 legt die Ende des Jahres 1861 eingesetzte "Städtische Deputation zur Reorganisation des Latrinenwesens bzw. zur Kanalisation Berlins" das vom Minister für landwirtschaftliche Angelegenheiten autorisierte Ergebnis ihrer langjährigen Beratungen vor. Darin wird empfohlen, die Dunggruben im Hof der Gebäude durch auswechselbare Tonnen zu ersetzen und ein flaches Sielsystem zur Abführung von Haus- und Regenwasser zu schaffen. Der Kanalisationsentwurf von Wiebe wird ausdrücklich abgelehnt, weil die Dungstoffe mit dem Abwasser in die Spree eingeleitet würden und damit der landwirtschaftlichen Nutzung verloren gingen. Gewarnt wird vor der Verschmutzung der Spree im Bereich Spandau.

Zwei Monate danach, am 24. Juli 1865, argumentiert der Geheime Baurat Wiebe in einer Denkschrift gegen die vorher genannte Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Er stellt fest, dass die Sammlung der Abtrittsstoffe in Tonnen die gleichen Missstände als Folge hätten, wie ihre Aufspeicherung in Dunggruben. Die landwirtschaftliche Verwertung der Tonneninhalte würde wegen der hohen Transportkosten auch nicht vertretbar sein. Nach fast einem Jahr, am 15. Mai 1866, empfahl der Magistrat in einer Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung, das Wiebesche Projekt weiterzuverfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung kommt am 6. Dezember 1866 jedoch zu dem Beschluss, Wiebes Projekt abzulehnen, weil nicht ausreichend geklärt ist, ob Abfuhr oder Kanalisierung die sinnvollere Lösung darstelle. Dem Magistrat werden Auflagen zur baldigen Klärung erteilt. Es werden sowohl zum Abfuhrsystem als auch zum Wiebeschen Plan genauere Auskünfte über Grundwasserstände, Baugrund, Geruchsbelästigungen, Bestand an Wasserklosetts und Rinnsteinen, vorhandene Kanäle, Kosten eines flachen Sielsystems, Abfuhrkosten für Trockenklosetts etc. verlangt, um entscheiden zu können, welches System überhaupt für die 1,5 Millionen Einwohner Berlins ausreichen würde.

Erstmals haben sich auch Ärzte an der Diskussion um die Kanalisation beteiligt, nachdem im Juli 1865 der Minister für Handel, Gewerbe und Bauwesen die Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen berief, zu der auch Rudolf Virchow gehörte. Die Deputation hatte in einem Gutachten vom 16. Oktober 1867 festgestellt, dass die im Wiebeschen Projekt vorgesehene Einleitung von ungereinigtem Abwasser in die Spree unzulässig sei. Außerdem wird auf die Unzweckmäßigkeit verwiesen, das gesamte Schmutzwasser Berlins von einem Punkt aus, dem Endpunkt des Wiebeschen Systems westlich von Moabit, auf weit entfernte Berieselungsflächen zu transportieren. In dem Anfang 1868 der Öffentlichkeit vorgelegten Gutachten werden vor allem die Probleme der Reinigung des Abwassers behandelt, die nunmehr kurzfristig einer Lösung zugeführt werden müssen.


3.3 Entwässerungsplan von Hobrecht

Zur Errichtung der Kanalisation in Berlin wird durch einen Gemeindebeschluss vom 2. und 21. Februar 1867 eine aus Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten neu gebildete Deputation unter Leitung von Rudolf Virchow eingesetzt, die alle bisherigen Untersuchungen zusammentragen und die Schlussfolgerungen daraus vorlegen soll. Endlich, nach siebenjährigem Streit über die Berliner Kanalisation wird am 19. Mai 1869 in den städtischen Gremien ein bedeutender Beschluss gefasst. In der Zwischenzeit hatten sich die hygienischen Zustände in der Stadt weiter verschlechtert.

James Hobrecht, der 1861 Berlin verlassen und als Stadtbaurat ein Kanalisationsprojekt für Stettin entworfen hatte, wird nach Berlin zurückgeholt und als leitender Techniker für die Vorarbeiten zur Entwässerung Berlins eingesetzt. Er erhält ein Büro, von dem aus er ab sofort alle Untersuchungen und Arbeiten zur Kanalisation koordiniert und leitet. Als erstes wird auf seine Anregung hin ein Untersuchungsausschuss gebildet, der praktikable Lösungen für die Abwasserreinigung auf Rieselfeldern erarbeiten soll. Bereits am 28. Oktober 1869 bewilligt die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag Hobrechts die Mittel für die Pachtung eines fünf Morgen (entsprechen12.500 qm) großen Geländes vom Militärfiskus. Auf diesem Gelände in der Nähe des Kreuzbergs im Tempelhofer Unterland sollten die Berieselungsversuche durchgeführt werden. Diese Versuche beginnen am 24. Juli 1870 unter Leitung von Prof. Dr. Dünkelberg aus Wiesbaden und ergeben ein positives Resultat. Die Königliche Tierarzneischule verfüttert das Gras von den Rieselfeldern und bescheinigt Unbedenklichkeit. Auch Kulturpflanzen wie Kohl, Bohnen, Erbsen, Gurken, Spinat, Rüben, Sellerie, Porree, Kartoffeln und Mais gedeihen gut. Die Berieselungs- und Stauversuche werden im Winter 1870/71 selbst bei stärkerem Frost ohne Probleme fortgeführt. Bis 1872 werden verschiedene technische Varianten erprobt und dabei umfangreiche Erfahrungen gesammelt, immer mit günstigen Ergebnissen. Im August 1871, noch bevor alle Versuche und Untersuchungen abgeschlossen sind, legt Hobrecht ein »Generelles Projekt für die Canalisation Berlins«.

James Hobrecht

Abb. 8
James Hobrecht

Quelle: H. Tepasse, Stadttechnik im Städtebau
Hobrechtplan 1871 Abb. 9
Hobrechtplan 1871

Quelle: H. Tepasse, Stadttechnik im Städtebau


Hobrecht Entwurf fand bei den Deputierten breite Zustimmung. Mit seinem Entwurf entschied er sich für 12 sektorale voneinander durch topografische Merkmale getrennte Kanalsysteme mit radialer Sammlung der Abwasser, beginnend in der bereits bebauten Mitte der jeweiligen Entwässerungsgebiete bis hin zur Peripherie in der Nähe eines Vorfluters zur Einrichtung von Notauslässen, den Sicherheitsventilen, bei extrem starken Regenfällen. Diese "Radialsysteme" arbeiten mit den natürlichen, aus dem in der flachen Niederstadt maximal möglichen Leistungsgefälle resultierenden Druckkräften. Von den in den Radialsystemen tiefstgelegenen Sammelpunkten aus sollten dampfbetriebene (später gas- und anschließend elektromotorisch angetriebene) Pumpen das Abwasser über kilometerlange Druckrohre auf die außerhalb des Weichbildes von Berlin gelegenen Rieselfelder zur biologisch-mechanischen Klärung befördern.

Hobrecht sieht wie Wiebe die Schwemmkanalisation, also das Mischsystem vor, bei dem Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet werden.

Abb. 10
Hobrechtplan

Quelle: H. Tepasse, Stadttechnik im Städtebau
Hobrechtplan

Das Hobrechtsche Projekt der zwölf Teilsysteme bringt gegenüber dem Wiebeschen Gesamtsystem folgende Vorteile:

  • die Hauptleitungen werden kürzer und benötigen geringere Dimensionen

  • die natürliche Geländestruktur wird besser ausgenutzt, die Leitungen können flacher verlegt werden

  • einzelne Teilsysteme lassen sich durch die Erweitung ihrer Anlagen mit geringerem Aufwand den Bedürfnissen der Stadtentwicklung anpassen, als dies bei einem einzigen großen Entwässerungssystem möglich wäre

  • die einzelnen Radialsysteme können unabhängig voneinander und erst dann angelegt werden, wenn die Stadtentwicklung dies erfordert

  • bei einem großen zusammenhängenden System müssten die teuersten Anlagen, die gemauerten Kanäle, in einer dem zu erwartenden Abwasseranfall entsprechenden Größe und Länge zuerst gebaut werden

  • die beim Bau und Betrieb der ersten Teilsysteme gemachten Erfahrungen können bei den nachfolgenden berücksichtigt werden

  • fast alle Leitungen werden von Anfang an voll ausgelastet, während bei einem großen einheitlichen System die Hauptsammler jahrelang zu groß dimensioniert wären - dies bedeutete nicht nur finanzielle Verluste, die Kanäle ließen sich bei nur geringer Auslastung auch schwerer reinhalten

  • Pumpen mit geringerer Leistung sind ausreichend, weil das Abwasser nur einen relativ kurzen Weg zum Pumpwerk zurückzulegen hat - hingegen muss bei längeren Kanälen ihre Tiefenlage und damit auch die Förderhöhe des Abwassers zunehmen

  • eventuelle Ausfälle betreffen nur Teilsysteme, durch Verbindungsleitungen kann auf ein benachbartes ausgewichen werden

  • das Schmutzwasser eines Teilsystems kann sowohl auf die eigenen Rieselfelder gefördert werden als auch auf die benachbarten Teilsysteme.

  • die Rieselfelder können auf diese Weise gleichmäßig ausgelastet oder auch entlastet und damit insgesamt wirtschaftlicher betrieben werden.

Die zwölf Hobrechtschen Teilsysteme erfassen nur das Gebiet innerhalb der damaligen Stadtgrenzen, nach dem seinerzeit üblichen Sprachgebrauch in der Geschichtsliteratur auch oft als "Weichbild" der Stadt bezeichnet. Es entspricht etwa dem Gebiet der ehemaligen Bezirke Mitte, Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Wedding, Tiergarten, Schöneberg und Kreuzberg.

Die geplanten Radialsysteme l, II, III, VI und VII liegen links, die Systeme IV, V und VIII bis XII rechts der Spree. Die im Randgebiet befindlichen Systeme VI bis XII sind nach den Stadtgrenzen hin offen, also auf künftige Erweiterungen angelegt.

Auf Empfehlung der Königlichen Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen legte der Magistrat am 16. November 1872 der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf Hobrechts vor und stellte gleichzeitig den Antrag, diesem Projekt zuzustimmen.
Im Dezember 1872 erstattete Virchow den Generalbericht über die Arbeiten der "Städtischen gemischten Deputation für die Untersuchung der auf die Kanalisation und Abfuhr bezüglichen Fragen". Er empfiehlt die Annahme und Realisierung der mit dem Bericht in Einklang stehenden Hobrechtschen Projekte. Der Generalbericht, ein umfangreiches Werk von 168 Seiten, stützt sich auf eine Vielzahl von Sachverständigengutachten und Berichten über Versuchergebnisse, insbesondere über die Berieselungsversuche, über Grundwasserverhältnisse sowie über geologische Untersuchungen. Der Generalbericht von Rudolph Virchow wird von den Stadtverordneten und den verschiedenen Magistratsdienststellen ausführlich geprüft und für gut und realisierbar befunden. Am 6. März 1873 beschließt der Magistrat die Ausführung des Hobrechtschen Projektes, am 15. Mai 1873 folgt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Rudolf Virchow

Abb. 11
Rudolf Virchow

Quelle: H. Tepasse, Stadttechnik im Städtebau



Abwasser - Inhaltsverzeichnis